Aktuelle Neuigkeiten

10.11.2022


+++ Aktuelle Informationen zur Kindergelderhöhung ab 01.01.2023 +++

Hallo liebe Community,

der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung über die größte Erhöhung des Kindergeldes in der Geschichte der Bundesrepublik positiv entschieden. Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 250,00 Euro pro Kind steigen.

Ihr erhaltet somit monatlich für jedes eurer Kinder einheitlich 250,00 Euro überwiesen.

Das sind für die beiden ersten Kinder 31,00 Euro und für das dritte 25,00 Euro mehr als bisher. (Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219,00 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte gibt es 225,00 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250,00 Euro. )

Wir halten euch hier auf dem Laufenden – bleibt mit unserer kostenlosen Kindergeld-App immer Top informiert. Wir veröffentlichen in dieser Woche noch ein Update, damit alle unsere App-Nutzer die neuen Zahlen/Werte für 2021 in der App einsehen können, da es bei manchen Nutzern leider noch nicht angezeigt wurde.

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20.06.2022


+++Kinderbonus 2022 - Aktuelle Informationen +++

Kinderbonus in Höhe von 100 Euro!

Hallo liebe Community,

wie wir euch schon informierten, wird im Monat Juli der Kinderbonus 2022 mit dem Kindergeld für den Monat Juli ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt wie immer nach den Kindergeldendziffern gestaffelt und der Kinderbonus wird als Extrazahlung ausgewiesen, so dass ihr den Kinderbonus auf euren Kontoauszügen als Extrazahlung erkennt.

Folgendes wurde uns von offizieller Stelle mitgeteilt: Es kann leider auch zu Verzögerungen kommen, diese sind bedingt durch das Techniksystem, bleibt bitte geduldig.

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28.04.2022


+++Kinderbonus 2022 - Informationen +++

Kinderbonus in Höhe von 100 Euro!

Hallo liebe Community,

das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27.04.2022, ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Dabei sollen Familien besonders entlastet werden – deshalb wird u.a. zusätzlich zum Kindergeld einmalig 100 Euro pro Kind ausbezahlt.

Wie hoch ist der Kinderbonus?
Der Bonus beträgt pro Kind einmalig 100 Euro.

Wer bekommt Geld?
Alle, die im Juli 2022 kindergeldberechtigt sind erhalten diesen Bonus.

Wann ist das Geld auf dem Konto?
Ausgezahlt werden soll der Bonus im Sommer 2022. Leider steht noch kein genauer offizieller Termin fest – sobald wir etwas erfahren, informieren wir euch.

Muss die Auszahlung beantragt werden?
Der Bonus muss in der Regel nicht extra beantragt werden, sofern schon ein Kindergeldanspruch besteht. Nur in Ausnahmefällen muss man die Kindergeldkasse kontaktieren, um den Kinderbonus zu erhalten. Für Neugeborene, für die bisher kein Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wurde, muss z.B. das Kindergeld beantragt werden.

Ist der Bonus Einkommensabhängig oder wird dieser versteuert?
Das Einkommen der Empfänger / Eltern, spielt keine Rolle, aber die Bonuszahlung muss zusammen mit dem Kindergeld in der Anlage Kind bei der Steuererklärung mit eingetragen werden. Demnach profitieren z.B. Spitzenverdiener kaum von der Bonuszahlung.

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14.06.2021


+++Kinderfreizeitbonus - Aktuelle Informationen +++

Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro!

laut unseren Informationen hat der Bundestag die Auszahlung eines Kinderfreizeitbonus im Monat August 2021 in Höhe von 100,00 Euro beschlossen.

Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus und wofür kann er verwendet werden?
Der einmalige Bonus in Höhe von 100,00 Euro je Kind kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Wer erhält den Kinderfreizeitbonus?
Den Kinderfreizeitbonus erhalten eure minderjährigen Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Muss der Freizeitkinderbonus extra beantragt werden?
Nein - der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der für sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ausnahme: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der für sie zuständigen Familienkasse stellen.

Bitte beachtet: Der Kinderfreizeitbonus wird in unserer Kindergeld-App nicht mit angezeigt, da dieser nicht direkt mit dem Kindergeld zusammenhängt und nicht alle diesen Kinderfreizeitbonus erhalten.

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19.03.2021


+++ Aktuelle Informationen für euch zum Kinderbonus 2021 +++

Kinderbonus in Höhe von 150 Euro / Kind!

laut unseren Informationen wird der Kinderbonus 2021 in Höhe von 150,00 Euro für jedes eurer Kinder gezahlt, für das im Jahr 2021 mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand.

Der Kinderbonus wird auch für die Kinder gezahlt, für die im Mai 2021
- kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht – z.B. euer Kind hat die Ausbildung im März abgeschlossen.
- noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht z.B. Beispiel euer Kind kommt erst im Dezember auf die Welt.

Zum Zeitpunkt der Zahlung: Aktuell steht nur sicher fest, dass der Kinderbonus 2021 im Mai in einer Extrazahlung kommt, das heißt der Kinderbonus 2021 wird wenige Tage (1 bis 2) nach der regulären Kindergeldzahlung ausgezahlt.

Für eure Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt (noch nicht bekannt) ausgezahlt.

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04.03.2021


Kinderbonus 2021

Kinderbonus in Höhe von 150 Euro / Kind beschlossen!

Am gestrigen Mittwoch, dem 03.02.2021 hat sich die große Koalition geeinigt, dass Familien zur Abfederung der Corona-Kosten in diesem Jahr erneut einen Kinderbonus erhalten.

Es wird also einen erneuten Kinderbonus von einmalig 150,00 Euro je kindergeldberechtigtem Kind geben.

Der Bonus wird wahrscheinlich mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Wir gehen, nach derzeitigem Kenntnisstand, davon aus, dass der Zuschlag wie im letzten Jahr nicht beantragt werden muss und wieder pro Kindergeldberechtigtem Kind ausgezahlt wird.

Sobald wir weitere Informationen zum Auszahlungsprozedere und zum Auszahlungstermin haben, werden wir euch hier natürlich brandaktuell und umfassend informieren.

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10.12.2020


Kindergeld wird ab 01.01.2021 erhöht

Ab dem 01.01.2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro je Kind!

Die Familien weiter zu stärken und die Steuerzahler spürbar zu entlasten, diese Anliegen sind der Bundesregierung sehr wichtig. Sie hat deshalb das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht - damit verbunden sind finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt.

Eltern sind aufgrund ihrer Familienpflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Menschen. Das muss bei der Bemessung der Einkommensteuer - vor allem beim Kinderfreibetrag und Kindergeld - angemessen berücksichtigt werden.

Mit dem Familienentlastungsgesetz geht die Bundesregierung über das verfassungsrechtlich Notwendige deutlich hinaus und leistet – wie im Koalitionsvertrag vereinbart - einen spürbaren Beitrag zur finanziellen Stärkung von Familien. Kindergeld und Freibeträge steigen.

Freuen dürfte Eltern, dass es ab dem 01. Januar 2021 zudem noch einmal eine Erhöhung geben wird, mit der Eltern ganze 15 Euro mehr pro Monat erhalten.

Der Kinderfreibetrag wurde bereits dementsprechend angepasst und von 7428 Euro auf 7620 Euro erhöht.

Nachfolgend haben wir aufgeführt, in welcher Höhe es Kindergeld im Jahr 2020 gibt und ab 2021 geben wird.

Das erste und zweite Kind bekommt im Jahr 2020 - 204 Euro Kindergeld und ab 2021 sind es dann 219 Euro.
Beim dritten Kind gibt es im Jahr 2020 – 210 Euro und ab 2021 sind es dann 225 Euro Kindergeld.
Ab dem vierten Kind und für jedes weitere gibt es im Jahr 2020 – 235 Euro und im Jahr 2021 werden es 250 Euro Kindergeld sein.


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27.08.2020 - Update - Auszahlungstermine Kindergeldbonus


Kinderbonus-Auszahlungstermine in der Übersicht

Hier sind die Kindergeld-Auszahlungstermine und die Kinderbonus-Auszahlungstermine in der Übersicht.

Wichtig: der Kindergeldbonus wird in einer Extra-Zahlung ausgezahlt, also erhalten alle Kindergeldberechtigten 2 Zahlungen: einmal Kindergeld regulär und den Kindergeldbonus in einer Extra-Zahlung.

Wie man sieht, wird der Kinderbonus einen Werktag später überwiesen.

Kindergeld / Kinderbonus Auszahlungstermine für September 2020

Endziffer 0 – Kindergeld: 04.09. / Kinderbonus: 07.09.
Endziffer 1 – Kindergeld: 07.09. / Kinderbonus: 08.09.
Endziffer 2 – Kindergeld: 08.09. / Kinderbonus: 09.09.
Endziffer 3 – Kindergeld: 09.09. / Kinderbonus: 10.09.
Endziffer 4 – Kindergeld: 10.09. / Kinderbonus: 11.09.
Endziffer 5 – Kindergeld: 11.09. / Kinderbonus: 14.09.
Endziffer 6 – Kindergeld: 14.09. / Kinderbonus: 16.09.
Endziffer 7 – Kindergeld: 16.09. / Kinderbonus: 18.09.
Endziffer 8 – Kindergeld: 18.09. / Kinderbonus: 21.09.
Endziffer 9 – Kindergeld: 21.09. / Kinderbonus: 22.09.

Kindergeld / Kinderbonus-Auszahlungstermine für Oktober 2020

Endziffer 0 – Kindergeld: 05.10. / Kinderbonus: 07.10.
Endziffer 1 – Kindergeld: 07.10. / Kinderbonus: 08.10.
Endziffer 2 – Kindergeld: 08.10. / Kinderbonus: 09.10.
Endziffer 3 – Kindergeld: 09.10. / Kinderbonus: 12.10.
Endziffer 4 – Kindergeld: 12.10. / Kinderbonus: 14.10.
Endziffer 5 – Kindergeld: 14.10. / Kinderbonus: 15.10.
Endziffer 6 – Kindergeld: 15.10. / Kinderbonus: 16.10.
Endziffer 7 – Kindergeld: 16.10. / Kinderbonus: 19.10.
Endziffer 8 – Kindergeld: 19.10. / Kinderbonus: 21.10.
Endziffer 9 – Kindergeld: 21.10. / Kinderbonus: 22.10.

In unserer Kindergeld-App zeigen wir den Gesamtbetrag – inklusive Bonus – an und weisen aber darauf hin, dass der Kinderbonus in einer zweiten Zahlung ausgezahlt wird.

Man beachte, dass dies die Daten der Auszahlung sind und der Kontoeingang ein Werktag später sein kann, also z.B. bei Endziffer 0, kann der Kontoeingang des Kindergeldes der 07.09. und der Kontoeingang des Kindergeldbonusses der 08.09. sein.

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20.08.2020 - Update - Auszahlung Kindergeldbonus beginnt ab 07.09.


Auszahlung beginnt am 07.09.2020 je nach Endziffer

wie man am 18.08. hier lesen konnte, wird ab dem 7. September 2020 die erste Kinderbonusrate von 200 Euro zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober.

Wann der Kinderbonus ausgezahlt wird, hängt, laut unseren Informationen, von der Endziffer der jeweiligen Kindergeldnummer ab, da dieser mit dem Kindergeld, ggf. in einer gesindertern Zahlung, ausgezahlt wird. In den Medien werden Daten veröffentlicht, welche davon ausgehen, dass die Zahlung 1 Werktag später auf den Konten der Empfänger eingeht, daher weichen diese von den tatsächlichen Daten ab.

Hier die tatsächlichen Daten der Auszahlungstage des Kindergeldes gestaffelt nach Endziffer:

Endziffer 0 am 4. September
Endziffer 1 am 7. September
Endziffer 2 am 8. September
Endziffer 3 am 9. September
Endziffer 4 am 10. September
Endziffer 5 am 11. September
Endziffer 6 am 14. September
Endziffer 7 am 16. September
Endziffer 8 am 18. September
Endziffer 9 am 21. September

Man beachte, dass dies die Daten der Auszahlung sind und der Kontoeingang 1 Werktag später sein kann, also z.B. bei Endziffer 0, kann der Kontoeingang der 07.09. sein.

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18.08.2020 - Auszahlung Kinderbonus 2020 - Aktuelle Informationen


Auszahlung beginnt am 04.09.2020 je nach Endziffer

Wie man schon hier lesen konnte, hatte das Bundeskabinett Mitte Juni Teile des Corona-Konjunkturpaketes auf den Weg gebracht und am 29.6.2020 haben diese Beschlüsse Bundestag und Bundesrat passiert. Jetzt geht es an die Auszahlung!

Ein zentraler Punkt war der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind.

Jetzt geht es an die Auszahlung des 300 Euro Corona-Bonus, den bekommen Eltern für jedes Kind mit Kindergeldanspruch. Für den Corona-Kinderbonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Profitieren sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, da die Zahlung nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen verrechnet wird.

Bei der Steuer wird die Bonuszahlung aber auf die Kinderfreibeträge angerechnet. Eltern mit hohen Einkommen haben somit am Ende nichts von der Sonderzahlung.

Wie schnell das Kinderbonus nun auf eurem Konto ist, hängt von der Endziffer eurer Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, seid ihr am 4. September dabei (je nach Bank auf dem Konto 1 Werktag später am 07.09.). Die Endziffern 1 bis 9 der Kindergeldnummern bekommen im September nach und nach von den Familienkassen den Corona-Kinderbonus überwiesen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen kindergeldberechtigte Kinder und junge Menschen, denen auch der Kinderbonus zusteht. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagte: "Das ist für viele Familien eine willkommene Finanzspritze" und "Gerade in Familien, die jeden Euro umdrehen müssen, macht der Kinderbonus die Entscheidung etwas leichter, für die Kinder doch etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen".

Das hilft auch kurzfristig der Konjunktur in Deutschland.

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30.06.2020 - Kinderbonus 2020 - Aktuelle Informationen


Familienbonus in Höhe von 300,00 Euro pro Kind

Wie man schon in den vergangenen Tagen lesen konnte, hat das Bundeskabinett Mitte Juni Teile des Corona-Konjunkturpaketes auf den Weg gebracht und gestern, am 29.6.2020, haben diese Beschlüsse Bundestag und Bundesrat passiert. Ein zentraler Punkt war der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind.

Die ersten 200 Euro sollen demnach im September mit dem Kindergeld ausgezahlt werden, die restlichen 100 Euro im Oktober. Das heißt auch, dass kein zusätzlicher Antrag notwendig ist.

Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, aber noch in diesem Jahr bis zum 31.12.2020 23:59 Uhr zur Welt kommen, erhalten das Geld. So werde der Kinderbonus für alle Kinder gewährt, die 2020 kindergeldberechtigt seien, sagte Familienministerin Franziska Giffey. Vor allem Bedürftige sowie Familien mit geringem und mittlerem Einkommen werden von dem Bonus profitieren. So wird das Geld nicht auf die Grundsicherung angerechnet, Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Wohngeld erhalten die 300 Euro in voller Höhe.

Zunächst einmal bekommt jede Familie mit Kindern den Familienbonus ausgezahlt. Das Geld wird aber bei der Abgabe der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Das heißt, je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung von der Extrazahlung übrig.

In voller Höhe bleiben die 300 Euro nur dann, wenn verheiratete Eltern mit einem Kind nicht mehr als 67.800 Euro Jahreseinkommen haben. Ab etwa 85.900 Euro Einkommen haben diese Eltern gar nichts mehr vom Kinderbonus.

Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut.

So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

Da Alleinerziehende wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert sind, hat das Kabinett zudem den Entlastungsbeitrag deutlich angehoben.

Der Beitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene muss weniger vom Einkommen versteuern. Er wird von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro pro Jahr angehoben und damit mehr als verdoppelt. Diese Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021.

Wir halten euch hier auf dem Laufenden.

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04.06.2020 - 300,00 Euro Familienbonus je Kind


Familienbonus in Höhe von 300,00 € pro Kind

Unsere Bundesregierung hat sich heute auf ein milliardenschweres Corona-Konjunkturpaket geeinigt und darin enthalten ist ein Familienbonus in Höhe von 300,00 € pro Kind.

Wer bekommt den Kinderbonus?
Jedes eurer Kinder mit Berechtigung auf Kindergeld bekommt einen einmaligen Bonus in Höhe von 300,00 €. Der Bonus wird wahrscheinlich direkt mit dem Kindergeld ausgezahlt!

Wann bekommt ihr den Kinderbonus?
Einen genauen Termin gibt es derzeit noch nicht, aber es wird mit einer raschen Auszahlung gerechnet. Es ist denkbar das der Bonus schon im Juli dieses Jahres ausgezahlt wird.
UPDATE: Laut Familienministerin Franziska Giffey soll der geplante Kinderbonus aller Wahrscheinlichkeit in drei Raten in Höhe von jeweils 100,00 € überwiesen werden. Wann genau der Kinderbonus ausgezahlt wird, bleibt noch unklar. Wir halten euch hier auf dem laufenden!

Wird euch der Bonus auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, der Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt nicht.

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01.05.2019 - Anhebung des Kindergelds Mitte 2019


Das Bundeskabinett hat eine weitere Kindergelderhöhungen beschlossen gehabt, die nun 2019 in Kraft treten. Die Anhebung findet zum 1. Juli 2019 statt. Eltern erhalten nun für ihr erstes und zweites Kind 204 Euro pro Monat, statt wie bisher 194 Euro. Insgesamt wurde das Kindergeld um zehn Euro erhöht.

2016 01.01.2017 01.01.2018 ab 01.07.2019
1. und 2. Kind 190 Euro 192 Euro 194 Euro 204 Euro
3. Kind 196 Euro 198 Euro 200 Euro 210 Euro
ab dem 4. Kind 221 Euro 223 Euro 225 Euro 235 Euro


17.01.2017 - Anhebung des Kindergelds 2017


Im Oktober 2016 hatte das Bundeskabinett weitere Kindergelderhöhungen beschlossen, die nun 2017 zum Teil in Kraft treten. Die erste Anhebung fand zum 1. Januar statt. Eltern erhalten nun für ihr erstes und zweites Kind 192 Euro pro Monat, statt wie bisher 190 Euro. Insgesamt wurde das Kindergeld um zwei Euro erhöht. Eine weitere Anhebung, um zwei Euro pro Monat wird es zu Beginn des nächsten Jahres (2018) geben.

2016 01.01.2017 01.01.2018
1. und 2. Kind 190 Euro 192 Euro 194 Euro
3. Kind 196 Euro 198 Euro 200 Euro
ab dem 4. Kind 221 Euro 223 Euro 225 Euro


20.10.2017 - Erhöhung des Kinderfreibetrags


Neben der Anhebung des Kindergelds, sieht der Gesetzgeber für 2017 auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags vor, sowie des Grundfreibetrags, des Kinderzuschlags und des Unterhaltshöchstbetrags. Im letzten Jahr betrug der Kinderfreibetrag noch 4.608 Euro. Für 2017 wurde eine Erhöhung auf 4.716 Euro vorgesehen. 2018 soll es dann eine weitere Erhöhung auf 4.788 Euro geben. Der Grundfreibetrag wurde um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben. Im nächsten Jahr wird der Grundfreibetrag erneut angehoben und dann 9.000 Euro betragen. Auch der Unterhaltshöchstbetrag erfährt eine Anhebung, die entsprechend des Grundfreibetrags ausfällt. Der Kinderzuschlag wurde zum 01.01.2017 um monatlich 10 Euro angehoben und beträgt nun 170 Euro, statt 160 Euro. Der Gesetzgeber möchte durch die Erhöhungen der „kalten Progression“ entgegenwirken und alle Steuerpflichtigen entlasten. Unter „kalter Progression“ versteht man eine Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht der Preissteigerung angepasst werden.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/09/2016-10-12-PM20-steuererleichterungen.html


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